Abgesichert. Für alle Fälle.

Die cubcab Herstellergarantie.

Banner Image

30 Tage Rückgabe

10 Jahre Garantie

Immer erreichbar

Verantwortung für morgen tragen.

Wir wollen eine Erde hinterlassen, auf der unsere Kinder frei wachsen können. Deshalb setzen wir auf Ressourcenschonung durch echte Langlebigkeit. Der cubcab ist so gebaut, dass er dank seines 5-in-1-Prinzips viele einzelne Produkte ersetzt – weniger Verbrauch, weniger Müll, weniger Belastung für unsere Umwelt.

Und weil wir von dieser langfristigen Qualität überzeugt sind, geben wir Euch unsere Herstellergarantie: ein Versprechen, dass wir für das einstehen, was wir bauen.

Garantiebedingungen der cubcab GmbH

gültig für neue cubcab Kindervans (cubcab Coaster X)

1. Garantiegeberin

Garantiegeberin ist:

cubcab GmbH
Kollwitzstraße 67
10435 Berlin
Deutschland

Garantieansprüche können über das Garantieformular unter
https://cubcab.de/pages/garantieerklarung
per E-Mail an info@cubcab.de
oder schriftlich an die vorstehende Anschrift geltend gemacht werden.

2. Gesetzliche Mängelrechte

Diese Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten bei Mängeln. Die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich. Sie bestehen unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt und ob diese Garantie in Anspruch genommen wird.

3. Garantieberechtigte Personen, erfasste Produkte und räumlicher Geltungsbereich

3.1 Garantieberechtigt ist ausschließlich der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, der das betreffende Produkt erstmals als Neuware unmittelbar bei cubcab oder bei einem zum Zeitpunkt des Kaufs autorisierten cubcab Händler erworben hat („Ersterwerber“).

3.2 Die Garantie gilt ausschließlich für neue cubcab Kindervans und neue, eigenständig erworbene cubcab Zubehörprodukte, die auf dem Kaufnachweis eindeutig bezeichnet sind. Mitgelieferte oder nachträglich erworbene Produkte anderer Hersteller sind nicht erfasst.

3.3 Nicht erfasst sind insbesondere gebrauchte, generalüberholte, als B-Ware gekennzeichnete, gemietete, geleaste, gewerblich genutzte oder von nicht autorisierten Bezugsquellen erworbene Produkte. Die Garantie ist nicht übertragbar.

3.4 Die Garantie gilt für Produkte, die erstmals innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben und dorthin geliefert wurden. Garantieleistungen werden ausschließlich innerhalb des EWR erbracht. Das Produkt muss sich zur Prüfung und Durchführung der Garantieleistung im EWR befinden.

4. Garantiezeit

4.1 Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre. Sie beginnt mit der erstmaligen Übergabe des neuen Produkts an den Ersterwerber. Maßgeblich ist das auf dem Kauf- oder Liefernachweis ausgewiesene Übergabe- beziehungsweise Lieferdatum.

4.2 Reparaturen, der Austausch von Teilen oder die Lieferung eines Ersatzprodukts führen weder zu einem Neubeginn noch zu einer Verlängerung der Garantiezeit. Für reparierte oder ersetzte Teile und Ersatzprodukte gilt die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich erworbenen Produkts.

5. Inhalt der Garantie

5.1 cubcab garantiert nach Maßgabe dieser Bedingungen, dass das erfasste Produkt während der Garantiezeit frei von Material- und Herstellungsfehlern bleibt, die seine bestimmungsgemäße Funktionsfähigkeit oder Sicherheit nicht nur unerheblich beeinträchtigen.

5.2 Ein Material- oder Herstellungsfehler liegt nur vor, wenn die Ursache des Mangels im verwendeten Material oder im Herstellungs- oder Verarbeitungsprozess liegt. Eine bestimmte optische Beschaffenheit, die dauerhafte Erhaltung von Farbe oder Oberflächenbild sowie eine Verschleißfreiheit werden nicht garantiert.

5.3 Maßgeblich für die bestimmungsgemäße Verwendung sind insbesondere die zum Produkt gehörende Bedienungsanleitung, die Sicherheits-, Belastungs-, Pflege- und Wartungshinweise sowie die für das jeweilige Modell angegebenen Einsatzgrenzen.

6. Nicht von der Garantie erfasste Fälle

Die Garantie gilt nicht, soweit der Mangel oder Schaden ganz oder teilweise auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:

a) gewöhnliche Abnutzung oder alters-, gebrauchs- oder wartungsbedingter Verschleiß, insbesondere an Reifen, Rädern, Lagern, Bremskomponenten, Griffen, Gelenken, Gurten, Polstern, Bezügen, Reißverschlüssen, Druckknöpfen, Klettverschlüssen und sonstigen beweglichen oder textilen Teilen;

b) rein optische Beeinträchtigungen ohne erhebliche Auswirkung auf Funktion oder Sicherheit, insbesondere Kratzer, Dellen, Lack- oder Beschichtungsabrieb, Verfärbungen, Ausbleichen, Pilling, Flecken, geringfügige Maß-, Farb- oder Strukturabweichungen sowie übliche Betriebsgeräusche;

c) unsachgemäße, zweckwidrige, ungewöhnliche oder übermäßige Nutzung, Überlastung, Bedienungsfehler oder Nichtbeachtung der Bedienungs-, Sicherheits-, Pflege- oder Wartungshinweise;

d) mangelnde oder ungeeignete Reinigung, Pflege, Wartung, Trocknung oder Lagerung;

e) äußere Einwirkungen, insbesondere Unfall, Sturz, Stoß, Quetschung, Gewaltanwendung, Transport- oder Flugschaden, Tierverbiss, Feuer, extreme Temperaturen, dauerhafte Feuchtigkeit, Schimmel, Sand, Salz, Streusalz, Chemikalien, ungeeignete Reinigungsmittel, Korrosion, Witterung oder UV-Strahlung;

f) Veränderungen, Umbauten, unsachgemäße Montage oder Demontage sowie Reparaturen oder Reparaturversuche durch nicht von cubcab autorisierte Personen, soweit diese für den Mangel ursächlich waren oder dessen Prüfung oder Behebung wesentlich erschweren;

g) Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile, Fremdzubehörteile oder nicht kompatibler Komponenten, soweit diese den Mangel verursacht oder begünstigt haben;

h) gewerbliche oder institutionelle Nutzung, Vermietung, Verleih gegen Entgelt, Einsatz zu Demonstrations- oder Testzwecken im geschäftlichen Verkehr oder eine Nutzung mit überdurchschnittlicher Dauer oder Intensität;

i) Verlust, Diebstahl, Totalschaden oder fehlende Teile;

j) Entfernung, Veränderung oder Unleserlichkeit der Serien-, Modell- oder Chargenkennzeichnung, sofern dadurch die Identifikation des Produkts oder die Prüfung des Garantieanspruchs nicht nur unerheblich erschwert wird;

k) Abweichungen von Produktabbildungen, Beschreibungen oder früheren Produktversionen, sofern das gelieferte Produkt die bei seinem Kauf vereinbarte Beschaffenheit aufweist; oder

l) höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die weder dem Material noch dem Herstellungs- oder Verarbeitungsprozess zuzurechnen sind.

Gesetzliche Mängelrechte, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie gesetzliche Maßnahmen der Produktsicherheit, insbesondere Sicherheitswarnungen oder Rückrufe, bleiben von diesen Ausschlüssen unberührt.

7. Geltendmachung eines Garantieanspruchs

7.1 Ein möglicher Garantiefall ist cubcab nach seiner Entdeckung möglichst unverzüglich mitzuteilen. Das Produkt soll nicht weiter benutzt werden, wenn dies den Schaden vergrößern oder die Sicherheit beeinträchtigen könnte. Eine verspätete Mitteilung lässt den Garantieanspruch nur insoweit entfallen, als die Verzögerung nachweislich zu einer vermeidbaren Vergrößerung des Schadens geführt oder die Prüfung des Garantiefalls wesentlich vereitelt hat.

7.2 Für die Prüfung sind grundsätzlich folgende Angaben und Unterlagen bereitzustellen:

a) Kauf- oder Liefernachweis mit Kaufgegenstand, Kaufdatum und Bezugsquelle;

b) Modellbezeichnung sowie Serien- oder Chargennummer, soweit vorhanden;

c) nachvollziehbare Beschreibung des Mangels und des Zeitpunkts seines erstmaligen Auftretens; und

d) aussagekräftige Fotos oder Videos, soweit dies zumutbar und zur Beurteilung geeignet ist.

cubcab kann weitere Informationen verlangen, soweit diese für die Prüfung des Anspruchs erforderlich und ihre Beschaffung zumutbar ist.

7.3 Das Produkt ist cubcab oder einer von cubcab benannten Servicestelle zur Prüfung und Durchführung der Garantieleistung zur Verfügung zu stellen. Eine Rücksendung darf erst nach Abstimmung mit cubcab und unter Verwendung der von cubcab vorgegebenen Versandart erfolgen. Unfreie oder nicht abgestimmte Sendungen müssen von cubcab nicht angenommen werden.

7.4 cubcab kann die Vorprüfung anhand der eingereichten Unterlagen, per Fernkommunikation, durch einen autorisierten Händler oder durch eine von cubcab benannte Servicestelle durchführen lassen. Die endgültige Beurteilung kann eine Untersuchung des Produkts erfordern.

8. Garantieleistungen

8.1 Liegt ein Garantiefall vor, erbringt cubcab die Garantieleistung unentgeltlich. cubcab entscheidet unter angemessener Berücksichtigung der Art und Bedeutung des Mangels sowie der berechtigten Interessen des Verbrauchers, auf welche der folgenden Arten der Garantiefall behoben wird:

a) Reparatur des Produkts;

b) Reparatur oder Austausch des betroffenen Bauteils; oder

c) Lieferung eines funktional mindestens gleichwertigen Ersatzprodukts.

8.2 cubcab darf die Garantieleistung selbst, durch einen autorisierten Händler oder durch eine andere geeignete Servicestelle erbringen lassen. Soweit sicher und zumutbar, kann cubcab ein Ersatzteil zur fachgerechten Selbstmontage bereitstellen; eine Selbstmontage wird nicht verlangt, wenn hierfür besondere Fachkenntnisse oder Spezialwerkzeug erforderlich sind oder Sicherheitsbelange entgegenstehen.

8.3 cubcab ist zu zumutbaren Reparaturversuchen berechtigt. Die Garantieleistung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für die garantieberechtigte Person.

8.4 Ist das ursprüngliche Produkt, Modell, Bauteil, Material, Design oder die ursprüngliche Farbe nicht mehr verfügbar, darf cubcab ein technisch und funktional mindestens gleichwertiges Teil oder Produkt verwenden. Ein Anspruch auf Erhalt desselben Modells, derselben Farbe, desselben Materials, derselben Gestaltung oder eines höherwertigen Nachfolgemodells besteht nicht. Technisch notwendige oder geringfügige optische Abweichungen sind zulässig, sofern Funktion, Sicherheit und Gesamtwert nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

8.5 Sind Reparatur und Ersatz objektiv unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar, kann cubcab den für das betroffene Produkt nachgewiesenen, tatsächlich gezahlten Kaufpreis erstatten. Mit Auszahlung und, soweit von cubcab verlangt, Rückgabe des betroffenen Produkts sind die Ansprüche aus dieser Garantie für dieses Produkt erfüllt.

8.6 Ausgebaute oder zurückgenommene Teile und Produkte gehen mit Bereitstellung des Ersatzes oder Erstattung des Kaufpreises in das Eigentum von cubcab über.

9. Kosten und Versand

9.1 Bei einem bestätigten Garantiefall trägt cubcab die für die Prüfung und Garantieleistung erforderlichen Kosten, insbesondere erforderliche Arbeits-, Material- und Transportkosten innerhalb des EWR. cubcab kann hierfür eine Versandart, ein Versandetikett oder eine Servicestelle vorgeben, sofern dies für die garantieberechtigte Person zumutbar ist.

9.2 Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sich das Produkt außerhalb des EWR befindet oder ohne vorherige Abstimmung, entgegen den Versandvorgaben oder mit nicht erforderlichen Zusatzleistungen versandt wird, werden von der Garantie nicht übernommen.

9.3 Leistungen an nicht von der Garantie erfassten Teilen, Wartungsarbeiten, Reinigung, Verschleißreparaturen und sonstige vom Verbraucher zusätzlich beauftragte Arbeiten sind nicht Bestandteil der Garantie und können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.

10. Verhältnis zu anderen Ansprüchen und Haftung

10.1 Diese Garantie begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Stellung eines Leih- oder Ersatzwagens, Ersatz von Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn oder sonstigen mittelbaren Folgeschäden. Ein Anspruch auf Kaufpreiserstattung besteht nur in dem in Ziffer 8.5 geregelten Fall.

10.2 Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die vorstehenden Begrenzungen gelten insbesondere nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit cubcab nach zwingendem Recht haftet.

10.3 Soweit wegen desselben Mangels bereits eine gleichwertige Leistung aufgrund gesetzlicher Mängelrechte, einer Versicherung, einer weiteren Garantie oder durch einen Dritten erbracht wurde, besteht aus dieser Garantie kein Anspruch auf eine doppelte Leistung.

11. Anwendbare Fassung und Änderungen

11.1 Für den Garantieanspruch gelten die Garantiebedingungen, die der garantieberechtigten Person spätestens bei Lieferung des Produkts auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.

11.2 cubcab kann diese Garantiebedingungen für künftig erworbene Produkte ändern. Bereits entstandene Garantien und Garantieansprüche werden durch spätere Änderungen nicht eingeschränkt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die garantieberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Euer Garantieantrag